gefragt von administrator am 30.11.1999

Verständnisproblem Endrenovierung / Schönheitsreparaturen

Zum Thema Endrenovierung / Schönheitsreparaturen habe ich mal eine Verständnisfrage.

In meinem Mietvertrag stehen die üblichen Schönheitsreparaturen drin und bei Auszug ist die Wohnung besenrein (Wände geweißt) zu übergeben. Ist dieses "Wände geweißt" jetzt soetwas wie eine Endrenovierung?
Ich meine, muß ich die Wände wirklich weißen, auch wenn es nicht notwendig ist (wohne jetzt 1,5 Jahre dort) oder fällt das in die neue Gesetzsprechung, wodurch entwedet Schönheitsreparaturen oder Endrenovierung durchgeführt werden müssen und gar nichts zu machen ist, wenn beides im Vertrag steht?


Das ist der genaue Wortlaut:

Die Wohnung wird seitens der Mieter in besenreinem Zustand (Wände geweißt) übernommen, und muß bei Ende des Mietverhältnisses ebenfalls besenrein (Wände geweißt) übergeben werden.

...

Der Mieter verpflichtet sich, während der Mierzeit die erforderlichen Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung durchzuführen.
Üblicherweise werden Schönheitsreparaturen in den Miertäumen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein:

... dann die normalen Zeiten, also 3 / 5 / 7 Jahre


Danke und Gruß

Antworten

antwort von FischkoppStuttgart am
Neue Gesetztgebung steht in der Neuen Ausgabe der Mieterbund-Zeitung.
Ich bin da aber nicht wirklich 100% durchgestiegen!

Vielleicht mal die Zeitung organisieren!

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