gefragt von administrator am 30.11.1999
Kündigungsfrist Mietvertrag abgeschlossen vor 01.09.2001
Hallo,ich hätte folgende Frage zu meinem Mietvertrag, der am 01.05.2001 abgeschlossen wurde.
unter §2 Mietzeit steht im Prinzip zum Thema Kündigungsfrist die alte Regelung sprich:
3 Monate bis zu 5 Jahren
6 Monate mehr als 5 Jahre
etc.
Allerdings ist dabei nicht die gesetzliche Kündigungsfrist erwähnt.
Meine Frage ist nun, ob das, obwohl der Mietvertrag vor dem 01.09.2001 abgeschlossen wurde weiterhin gilt.
Würe mich über jede Hilfe aus dem Forum freuen
Gruß Daniel
Antworten
antwort von Susanne am
Nein, seit 01.06.2005 gilt die 3 monatige Kündigungsfrist auch für Altmietverträge mieterseitig, der VM muss sich an die verlängerten Fristen nach Wohndauer halten!
