gefragt von administrator am 30.11.1999
Ein Guter Tag für alle Eigentümer u. Vermieter!!!
Hallo ihr Lieben!!Habe so eben im Radio erfahren, dass es möglich ist seit diesem Monat, ohne Räumungsklage das Schloss eines im Mietrückstand befindenen Mieters zu wechseln und das sogenannte Pfandrecht in gebrauch zu nehmen. Nun stellen sich natürlich wieder einige Fragen!!! Wie schauts bei dem tausch der Schlösser aus, muss nun auch ein Gerichtsvollzieher anwesend sein??? Ist ein Tiltel (Mahnbescheid) nötig??? Darf die Wohung geräumt werden???
Denke mal, dass nun endlich die Seite der Eigentümer und Vermieter ein wenig gestärkt wird.
Was für ein schöner Tag :lol:
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antwort von neuer am
"Habe so eben im Radio erfahren, dass es möglich ist seit diesem Monat, ohne Räumungsklage das Schloss eines im Mietrückstand befindenen Mieters zu wechseln und das sogenannte Pfandrecht in gebrauch zu nehmen. Nun stellen sich natürlich wieder einige Fragen!!! Wie schauts bei dem tausch der Schlösser aus, muss nun auch ein Gerichtsvollzieher anwesend sein??? Ist ein Tiltel (Mahnbescheid) nötig??? Darf die Wohung geräumt werden??? "was... das ist mir aber neu, hab nichts gehört, muß mal schauen ob ich etwas im internet finde, wäre nicht so gut für alle mieter ...
gruß
