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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

wir wohnen in einem 3 Parteien Haus. Da dieses Haus im Innenhof eines anderen Hauses liegt, müssen wir immer den Durchgang dieses Hauses benutzen. Mit dem Besitzer/Vermieter des "Durchgangshauses" haben wir aber nicht zu tun, d.h. keinen Mietvertrag, da "unser" Haus jemand anderem gehört.
Nun gab es von Anfang an Problem mit dem Besitzer des "Durchgangshauses". Wir stellten eine zeitlang unseren Kinderwagen im Durchgang des Vorderhauses ab, mit dem Einverständnis "unseres" Vermieters. Von heute auf morgen durften wir dies nicht mehr, da der Besitzer des Vorderhauses dies nicht mehr wollte. Dies nahmen wir Zähneknirschend hin. Frage: Dürfen wir den Kinderwagen dort abstellen? [/b:280c3]

Es geht aber noch weiter. Jetzt plötzlich sollen wir den Durchgang im Wechsel mit den Mietern des Vorderhauses reinigen. Frage: Müssen wir dies tun?[/b:280c3] Schließlich haben wir kein Mietrvertrag mit dem Besitzer und wohnen auch nicht in diesem "Durchgangshaus". Außerdem steht in unserem Mietvertrag nichts darüber.

Ich möchte noch sagen, dass ich nichts gegen die Reinigung habe und würde dies auch tun, wenn der Besitzer des "Durchgangshauses" nicht son ein riesen (A......., sorry) Idiot wäre.

Über eine Antwort wäre ich dankbar, vor allem mit Hinweisen auf rechtliche Grundlagen.

Gruß Sven
Stichwörter: hausdurchgang + reinigung

3 Kommentare zu „Reinigung Hausdurchgang”

Christoph_A. Experte!

Da Du mit dem Eigentümer des Durchgangshauses kein Vertragsverhältnis hast, darfst Du da nur durchgehen. Diese Wegerecht habt ihr ja, sonst könntet ihr euer Haus nicht erreichen.

Das bedeutet aber auch, daß in dem dortigen Durchgang von Euch nichts abgestellt werden darf. Genauso wie ihr in andere fremde Häuser nichts einstellen dürft.

Das bedeutet aber auch, daß ihr mit der Reinigung des Durchgangshauses ebenso nichts zu tun habt, falls es keine anderslautenden Bestimmungen in eurem Mietvertrag gibt.

Sven S.

Hallo Christoph_A.,

Danke für Deine Antwort.
Das mit dem Abstellen des Kinderwagens ist nicht so schlimm. Mich würde aber interessieren, ob es wegen der Durchgangsreinigung etwas gibt, auf das man sich im Notfall berufen kann, z.B. ein Gerichtsurteil, Gesetz, etc.

Gruß Sven

Christoph_A. Experte!

Falls es keine entsprechende Bestimmung in Deinem Mietvertrag oder der Hausordnung gibt, die Dich dazu verpflichtet, reicht das als Nachweis, daß Du dazu nicht verpflichtet bist.

Wobei die Hausordnung aber wirksam als Anlage zum Mietvertrag vereinbart sein muß.

Wenn es in beiden Dokumenten einen Hinweis oder eine sonstige Vereinbarung gibt, die Dir diese Pflicht auferlegt, gibt es keine Handhabe gegen Dich, daß Du diese Reinigung durchführen muß.

Dafür braucht es keine Urteile. Du kannst nur zu dem herangezogen werden, wozu Du verpflichtet bist.

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