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Susanne
Hallo Werner,
der Vermieter kann nur verlangen, was der potentielle Mieter ihm gibt. Wenn Du zur Selbstauskunft nicht bereit bist, muss der VM auch keinen Mietvertrag mit Dir abschliessen. Der Vermieter hat das Recht zu wissen, ob der pot. Mieter die Miete zahlen kann, wie das belegt wird, ist Verhandlungssache zwischen beiden Vertragsparteien. Äusserungen von Unwarheiten von beiden Seiten kann im Nachhinein immer zur Anfechtung des Vertrags führen.
Christoph_A.
Der VM kann erstmal viel verlangen. Ob zulässig oder nicht ist völlig egal. Sei es eine Schufa-Auskunft oder eine ausführliche Selbstauskunft. Und selbstverständlich kann der Mieter dies alles verweigern. Genauso wie der VM es dann verweigern kann, einen Vertrag abzuschließen.
Es ist also eine Geben und Nehmen.
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