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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

in der Abrechnung der Nebenkosten für 2003 wurde mir von der Hausverwaltung kein Wassergeld berechnet. Dadurch erhöhte sich der zu zahlende Anteil der anderen Eigentümer In der Abrechnung 2004 wird nun das Wassergeld von mir nachgefordert.

Ich habe nach dem Beschluss der Eigentümerversammlung noch 6 Wochen Zeit um gegen diesen Einspruch einzulegen. Kann die Hausverwaltung einfach Nachforderungen stellen obwohl, das Jahr 2003 schon abgrechnet ist?

Für konkrete Hilfe oder Hinweise auf Urteile währe ich sehr dankbar.


L.B.
Stichwörter: ew + nebenkosten + sebstgenutzer

0 Kommentare zu „Nebenkosten bei sebstgenutzer EW”

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