hat diese Frage am gestellt
Oliver Curd
Hallo,
wenn der Abrechnungszeitraum länger als 12 Monate zurück liegt, so wie in Ihrem Fall, brauchen Sie die Nachzahlung nicht zu leisten. (ausschlussfrist).
mfg
O.C
Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.