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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Endrenovierung einer Wohnung.

Kann der Vermieter von uns eine Endrenovierung verlangen und wenn ja, was genau?
Meiner Meinung nach ist es nicht zulässig, daß er dafür von uns verlangt, den von ihm beauftragten Handwerker zu bezahlen, stimmt das?

Es geht um die Rückgabe der Wohnung bei Beendigung der Mietzeit:
Bei Vertragsaufnahme vor ca. 10 Jahren war die Wohnung im unrenovierten Zustand.Inzwischen wurden vor ca. 1 Jahr Küche und Wohnzimmer gestrichen. Die einzelnen Wohnräume wurden je bei Einzug der jetzigen Wg-Mitbewohner renoviert: vor ca. 3 bzw. 2 bzw. 1 Jahr. Insgesamt ist die Wohnung in einem sehr viel besseren Zustand als bei Einzug,jedoch nicht "fachgerecht" renoviert, daß sie an eine Familie vermietet werden könnte etc.

Nun möchte der Vermieter nach unserem Auszug die Wohnung komplett durchrenovieren und verlangt als Endrenovierung von uns:

Abkratzen der Tapeten in den Wohnräumen bzw Abwaschen der Farbe vom Putz in den restlichen gemeinschaftlich genutzen Bereichen.

Das Lackieren der Heizkörper möchte er nicht uns machen lassen sondern von einem Fachmann, wir sollen 50% der Kosten übernehmen. Das Tapezieren von Wohnzimmer, Fluren bzw. das Anstreichen von Küche und Bad möchte er ebenfalls einem Handwerker übergeben, wir sollen dafür die Kosten voll tragen.

Im Mietvertrag steht nicht, in welchem Zustand die Wohnung bei Vertragsaufnahme war (ob renoviert oder nicht).
Es steht drin, daß die Schönheitsreparaturen der Mieter trägt und daß die Wohnung bei Rückgabe "vertragsgemäß in sauberem Zustand" zurückgegeben werden muß.
Unser Angebot an den Vermieter war, die Wohnung weiß zu streichen. Was sind unsere Pflichten?
Stichwörter: endrenovierung + rechtens

1 Kommentar zu „endrenovierung rechtens?”

Susanne Experte!

Verlangt werden kann nur, was vertraglich vereinbart ist, unabhängig vom Zustand der Übernahme bei Mietbeginn. Wenn nicht vertraglich vereinbart ist, dass die Tapeten zu entfernen sind, kann der VM es nicht verlangen. Genausowenig kann er verlangen, dass Ihr die Kosten einer Fachfirma übernehmt, die anteilige Übernahme muss in einer sog. Abgeltungsklausel festgelegt sein.

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