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Recht auf einen Wohnungsschlüssel

 Floppy hat diese Frage am 01.07.2008 gestellt
Hallo, mein Vermieter besteht darauf, daß er das gesetzliche Recht auf einen Wohnungsschlüssel hat! Ist das richtig? In bezug auf das Gesetzt?
Danke Floppy
Stichwörter: wohnungsschlssel

3 Kommentare zu „Recht auf einen Wohnungsschlüssel”

 Mietermini Profi
01.07.2008 10:11

Hallo Floppy,

der Mieter ist keinesfalls verpflichtet, dem Vermieter einen Wohnungsschlüssel zu überlassen!

Der Mieter muss bei längerer Abwesenheit für ausreichende Kontrolle sorgen und dem Vermieter angemessenen Zugang zur Wohnung ermöglichen. Dafür kann er selbst eine Vertrauensperson bestimmen und dem Vermieter bekannt geben.

Gruß Mietermini

 Floppy
01.07.2008 14:19

Hi Mietermini,
vielen Dank für die prompte Antwort. Das heißt ,es gibt kein "Gesetz" das es mir vorschreibt.
Gruß Floppy

 Mietermini Profi
01.07.2008 14:48

Hallo Floppy,

genauso ist es.

Gruß Mietermini

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