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Susanne
Wenn dort besenrein steht, musst Du auch nicht streichen-
steht sonst noch was im MV zum Thema Schönheitsreparatur?
zwergi
Hallo Susanne!
Unter Schönheitsreparaturen steht nur das ich Küche, Bad alle 2 Jahre und Wohn-und Schlafräume alle 3 Jahre streichen soll.Wobei mein Vermieter, aber beim Einzug gesagt hat, dass das nicht sein muß,sondern nur mit eingetragen wird.
Gruß Zwergi
Susanne
Steht dort "spätestens" oder "mindestens" alle x Jahre?
Sowas steht nie "nur so" darin, Du hast das unterschrieben und damit ist das eine gültige Vereinbarung!
zwergi
Hallo Susanne!
Ich habe jetzt gesehen, das es Gerichtsurteile gibt wo beschlossen worden ist, das so wie es bei mir drin steht mit den 2 Jahren für Bad,Küche und 3 Jahre für Wohn-und Schlafraum nicht mehr haltbar ist. Da ist beschlossen worden, das es mindestens 3 Jahre für K.,B. und 5 Jahre für W.,S.sein sollen. Und dazu kommt, das laut meinem Mietvertrag es so festgehalten ist " Die Mietsache ist bei Beendigung des MIetverhältnisses geräumt und besenrein zurückzugeben. Die Verpflichtungen nach Pkt.8 ( <- ist das mit dem Streichen nach 2 Jahren und nach 3 Jahren) des Vertrages bleiben unberührt."
Da steht drin "spätestens"!
Der Vertrag ist ein einfacher gekaufter Vertrag!
Danke
Gruß zwergi
Susanne
Spätestens heisst, dass es sich um eine starre Klausel handelt, damit ist die Klausel nach BGH Urteil nichtig.
Weiterhin geräumt und besenrein heisst auch, dass nichts gestrichen werden muss!
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