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Kündigung

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo!
Ich möchte meine Wohnung kündigen und in meinem Mietvetrag steht "geräumt und besenrein zu verlassen".Ich habe mein Wohnzimmer in nem zarten gelb gestrichen und mein Schlafzimmer in hellblau. Meine Frage ist jetzt, muß ich alles weiß streichen oder kann ich das laut Mietvertrag so lassen?
Danke Zwergi
Stichwörter: kündigung

5 Kommentare zu „Kündigung”

 Susanne Experte!

Wenn dort besenrein steht, musst Du auch nicht streichen-
steht sonst noch was im MV zum Thema Schönheitsreparatur?

 zwergi

Hallo Susanne!

Unter Schönheitsreparaturen steht nur das ich Küche, Bad alle 2 Jahre und Wohn-und Schlafräume alle 3 Jahre streichen soll.Wobei mein Vermieter, aber beim Einzug gesagt hat, dass das nicht sein muß,sondern nur mit eingetragen wird.
Gruß Zwergi

 Susanne Experte!

Steht dort "spätestens" oder "mindestens" alle x Jahre?

Sowas steht nie "nur so" darin, Du hast das unterschrieben und damit ist das eine gültige Vereinbarung!

 zwergi

Hallo Susanne!

Ich habe jetzt gesehen, das es Gerichtsurteile gibt wo beschlossen worden ist, das so wie es bei mir drin steht mit den 2 Jahren für Bad,Küche und 3 Jahre für Wohn-und Schlafraum nicht mehr haltbar ist. Da ist beschlossen worden, das es mindestens 3 Jahre für K.,B. und 5 Jahre für W.,S.sein sollen. Und dazu kommt, das laut meinem Mietvertrag es so festgehalten ist " Die Mietsache ist bei Beendigung des MIetverhältnisses geräumt und besenrein zurückzugeben. Die Verpflichtungen nach Pkt.8 ( <- ist das mit dem Streichen nach 2 Jahren und nach 3 Jahren) des Vertrages bleiben unberührt."
Da steht drin "spätestens"!
Der Vertrag ist ein einfacher gekaufter Vertrag!
Danke
Gruß zwergi

 Susanne Experte!

Spätestens heisst, dass es sich um eine starre Klausel handelt, damit ist die Klausel nach BGH Urteil nichtig.
Weiterhin geräumt und besenrein heisst auch, dass nichts gestrichen werden muss!

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