gefragt von administrator am 30.11.1999

Heizkosten

Hallo,

ich habe im Dez. 2004 die Schlüssel für meine neue Wohnung erhalten, eingezogen bin ich allerdings erst im Januar 2005. Nun habe ich die Abrechnung für den Dezember erhalten, und soll 134 Euro zahlen! Die Zähler an den Heizungen fehlten, denn Ende Januar wurden neue angebracht. Als ich mich beim Vermieter über die Höhe der Abrechnung beschwert habe, erhielt ich als Antwort das die Kosten nach Gradtagzahlen berechnet wurden. Dies wäre der normale Ablauf, wenn der Mieter keine kostenpflichtige Ablesung bei der Heizkostenabrechnungsfirma beantragt.

Das wusste ich nicht, und hat mir auch niemand gesagt. Die Hausmeisterin sagte immer nur, dass wir einfach abwarten sollen bis die neuen Zähler angebracht werden. Und als ich jetzt nachgefragt habe, sagte sie dass es nicht Aufgabe des Mieters wäre, diese kostenpflichtige Ablesung zu beantragen, dass es als Mieter nicht mal möglich ist!

Kann mir jemand weiterhelfen??
Stichwörter: heizkosten

Antworten

antwort von Susanne am
Eine Abrechnung nach Gradtagszahlen bei Mieterwechsel ist üblich und erlaubt.
Eine Zwischenablesung bei Auszug/Zugzug ist auch normal, meistens will aber keiner die Kosten tragen bzw es gibt Ärger darum.
Da bei Dir nun mal keine Zwischenablesung gemacht wurde, ist die Abrechnung nach Gradtagszahlen korrekt.

antwort von fin am
Wenn der Dezember Mietanfang war (Mietvertrag!), dann muss der Monat auch in die Abrechnung miteinfließen. Wann ein Mieter letztendlich einzieht ist spielt keine Rolle.

antwort von Merce am
Da wäre mir ja eine Zwischenablesung lieber gewesen...

Aber stimmt es dass ich mich um die Zwischenablesung hätte kümmern müssen? Laut Hausmeisterin hätte das doch der Vermieter machen müssen?

Ich kann doch nichts machen, wenn keine Zähler dran sind oder?

antwort von fin am
So wie Sie schildern, haben Sie die Wohnung nur ohne Zähler oder Messgeräte gesehen, da diese schon abmontiert wurden.
Normalerweise werden die aber nicht einfach weggeworfen, sondern bei Abmontierung abgelesen und auch aufbewahrt. Erkundigen Sie sich bitte ob das passiert ist. Es ist auch im Interesse Ihres Vormieters, das diese abgelesen wurden. Ich denke daher, dass das auch passiert ist, Sie also nur den Monat Dezember nach der Gradtagszahlentabelle zahlen müssen.

antwort von Merce am
Ja klar muss ich den Dezember zahlen, ich meinte nur dass ich nicht viel verbraucht haben kann, da ich ja noch nicht in der Wohnung gelebt habe.

Die Messgeräte lagen wochenlang in der Wohnung, bis endlich die neuen angebracht wurden.
Da es ziemlich viel Ärger mit dem Vormieter gab, vermute ich dass dieser nicht bezahlt hat und sie uns das jetzt anhängen wollen. Mir kommen 134 Euro für 1 Monat schon ziemlich hoch vor.

antwort von Susanne am
Das liegt daran, dass die Berechnung nach Gradtagszahlen überhaupt nichts mit einem tatsächlichen Verbrauch zu tun hat.

antwort von Verwirrt am
[quote="Susanne":77517]Eine Abrechnung nach Gradtagszahlen bei Mieterwechsel ist üblich und erlaubt.
Eine Zwischenablesung bei Auszug/Zugzug ist auch normal, meistens will aber keiner die Kosten tragen bzw es gibt Ärger darum.
Da bei Dir nun mal keine Zwischenablesung gemacht wurde, ist die Abrechnung nach Gradtagszahlen korrekt.[/quote:77517]

Erstmal Hallo,
ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll. Da mich dieses Gradtagzahlen-Thema auch gerade sehr beschäftigt hoffe ich auf ein paar "Erleuchtungen".
Meine liebe Hausverwaltung möchte mich nämlich nun auch nach Gradtagzahlen abrechen. Aber...
ich fange am Besten von vorne an..vielleicht gibt es ja jemand der mir helfen kann.
Versuche es so kurz wie möglich zu formulieren.
2007 erhielt ich eine Rechnung von 2006 (Jan-April 2006). Die war so extrem hoch, dass ich dachte ich muss private Insolvenz anmelden. Eigentlich ging es lediglich um die Heizkosten der Rest war in Ordnung. Ohne die Sache im Detail zu prüfen, schrieb ich meinen ersten Widerspruch. Antwort: Sicher könne man mich bezüglich der Kosten verstehen, aber nach genauer Prüfung (die der Hausverwaltung) wäre alles vollkommen in Ordnung. Nun musste ich also doch Stunden damit verbringen mich mit diesen unübersichtlichen (für mich unübersichtlichen, mein Name ist Programm) Rechnungen auseinanderzusetzen. Ich stellte fest: Auf meine Übergabe-Protokoll befinden sich Ablesungen, die jedoch sind die gesamten Einheiten des Jahres 2005. Die ja eigentlich schon bezahlt waren und die Ablese-Teile auch schon auf Null gesetzt wurde, so das man 2006 ordentliche Ergebnisse hat. Diese Einheiten fand man dann natürlich auch auf der HK-Abrechnung. Jedoch mit einem Unterschied. Die Einheiten vom Bad wurden nämlich geschätzt. Warum? Weiß nur der Wurm im Wald. Vermutlich um diese offensichtliche Täuschung nicht gar so auffällig zu machen. Mit diesen und noch ein paar anderen Details schrieb ich meinen zweiten Widerspruch. Und nun die Antwort: Natürlich hat man sich NICHT bei mir entschuldigt, sondern nur, dass bei der jetzt nun doch korrigierten Rechnung aufgrund der fehlenden Ablesewerte nach Gradtagzahen abgerechnet wird. Lt. Heizkostenverordnung darf dies jedoch nur aus triftigen Gründen passieren, oder versteh ich das falsch?

Ich bin erbost , ratlos und eben extrem verwirrt.
Ich hoffe man kann meine Kurzgeschichte irgendwie verstehen.
Vielleicht kann man mir ja helfen, zumindest in der Sachen ;o)

Liebe Grüße
die Verwirrte

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Heizkosten Abrechnung
Heizkosten - Verbrauchserfassung
Heizkosten - Ausstattung zur Verbrauchserfassung
Heizkosten - Pflicht zur Kostenverteilung
Heizkosten - Verteilung der Wärmeversorgungskosten