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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

die sanitären Einrichtungen meiner Wohnung haben teils gravierende Mängel und auch sonst gibt es hier einiges was gemacht werden müsste. Da die Vermieterin auch auf meine Mietminderung nicht richtig reagiert hat, habe ich mittlerweile die fristgemäße Kündigung eingereicht. Dagegen hat sie sich nicht gewehrt, aber nun kommt sie auf einmal an und meint ich dürfe den neuen potentiellen Nachmietern, die sich die Wohnung anschauen wollen, nicht von den noch bestehenden Mängeln erzählen. Irgendwas von wegen einer Verschwiegenheitspflicht, die ich ihr gegenüber hätte.
Ich meine, nicht dass es mich dann noch irgendwas angeht, aber prinzipiell möchte ich meine Mitmenschen vor dieser Wohnung „schützen“.
Also, wie seht Ihr das? Darf ich den Leuten die Mängel zeigen? Wenn ja, würdet Ihr das auch machen? Oder muss ich es vielleicht sogar?

Danke für Eure Hilfe

Viele Grüße

Stephan

2 Kommentare zu „Potentielle Nachmieter auf Mängel aufmerksam machen?”

tenant61 Experte!

. du musst gar nix. es ist auch nicht deine aufgabe, den bewerbern die wohnung zu zeigen und schmackhaft zu machen, sondern die des vermieters.
verschwiegenheitspflicht ist lustig. wie weit geht das? darfst du einem richter erzählen, dass da was nicht stimmt oder gilt da auch die verschwiegenheitspflicht? wenn mängel offensichtlich sind, darfst du dann noch besuch empfangen oder wäre das schon ein verstoß? ehrlich, ich schmeiß mich gleich weg.
solange du keine falschen behauptungen aufstellst, darfst du den interessenten alles zeigen, was du für wichtig hältst.

fin Experte!

Wenn die Mängel der sanitären Anlage sichtbar sind, dann muss man nichts mehr erzählen. Wenn man über Mängel erst berichten muss, um was handelt es sich denn dann? Funktioniert die Toilettenspülung nicht, die Duschbrause nicht oder was?

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