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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hi,
Wir haben jetzt nach 2 1/4 Jahren unsere Wohnung gekündigt, unser Vertrag besagt die klasischen Fristen der Schöhnheitsrenovierungen von 3 Jahren Küche,Bad,Flur und WC sowie nach 5 Jahre der Rest.Bei Einzug haben wir auch noch einen Vetragsanhang unterschrieben der bei Auszug das Streichen der Decke sowie das Ablösen der Tapeten verlangt. Bin ich den jetzt verpflichtet wirklich alles zu Renovieren bzw. anteimäßig zu bezahlen? Nachdem unsere Vermieterin schon bei den Vormietern anteilmäßige Renovierungskosten verlangt aber nicht das geringste Renoviert hat, habe ich den Eindruck die Frau will sich auf Kosten der Mieter eine goldene Nase verdienen.
Im voraus vielen Dank für Antworten

Stefan
Stichwörter: renovierung + auszug

0 Kommentare zu „Renovierung bei Auszug”

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