hat diese Frage am gestellt
tenant61
. es ist schwierig, dem ehemaligen vermieter bei der kautionsrückzahlung dampf zu machen, wenn er sich erstens stur stellt und zweitens man keine ahnung hat, was er eigentlich will.
nach einer kurzfristigen rückzahlung sieht´s ja im moment gar nicht aus und grundsätzlich darf sich der vermieter damit auch bis zu sechs monaten zeit lassen. was du im moment tun solltest, ist in erfahrung zu bringen, welche forderungen er eigentlich stellt und warum er das tut. erst wenn du das weißt, kannst du überlegen, ob und wie du dagegen angehen willst. telefon ist in solchen dingen oft nicht der geeignete weg, weil man da zwar evtl eine auskunft bekommt (selbst das scheint aber hier nicht zu funktionieren) aber sich darauf nicht verlassen kann. der schriftweg ist sicherer. du solltest daher deine ex-vermieterin anschreiben (in diesem fall vielleicht doch besser per einschreiben) und um aufklärung bitten. danach kannst du dann weiter sehen.
mieterinkoeln
vielen lieben dank für die antwort!
ich habe meiner VM schon mehrmals emails geschickt (denn so möchte die dame kontaktiert werden!) wie es jetzt weitergehe und ob sie sich die renovierte wohnung nageschaut habe.
es ist alles hoffnungslos, sie antwortet nicht.
kann sie denn einfach die hälfte der kaution verlangen ohne zu sagen wofür? wäre das rechtens?
sie hat mir bis jetzt nichts davon mitgeteilt. nur eben die bank, die mich dazu aufforderte die kaution (mit) freizugeben, weil die VM die hälfte haben möchte. mir kommt das alles irgendiwe komisch vor...als laie ist man da aufgeschmissen. <!-- s
--><!-- s
-->
tenant61
. nein, rechtens wäre das auf keinen fall. der vermieter muss seine forderungen schon offenlegen.
emails sind eine gute sache, wenn man sich auf den anderen verlassen kann. das ist aber hier nach deinen schilderungen nicht der fall, deshalb würd ich das jetzt sein lassen. die kaution solltest du erst freigeben, wenn du dich davon überzeugen konntest, dass die ansprüche deiner vermieterin berechtigt sind. stattdessen wie beschrieben die vermieterin per einschreiben um aufklärung bitten. erst wenn du weißt, was sie will, kannst du beurteilen, ob das berechtigt ist.
mieterinkoeln
es könnte theoretisch sein, dass die VM meiner ex-mitbewohnerin (die auch jeden kontakt blockiert) die gründe genannt hat warum sie die halbe kaution will. mir hat sie das aber nicht. wir waren zwar beide hauptmieter, aber ich weiß nicht ob es genügt wenn sie nur meiner ex-wglerin die gründe sagt.
THX!!!
tenant61
. da du die gründe nicht kennst, genügt es offensichtlich nicht. <!-- s
--><!-- s
-->
und gesagt wird ohnehin viel; da kann man nichts drauf geben. forderungen aus einem mietverhältnis müssen schon schriftlich geltend gemacht werden. also ran an die tasten und eine forderungsaufstellung und kautionsabrechnung verlangen!
Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.