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Rückzahlung der Kaution

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
hallo und guten tag zusammen! <!-- s:wink: --><!-- s:wink: -->

ich habe folgendes problem:

mein mietvehältnis ist zum 31.12.05 abgelaufen. die wohnung habe ich renoviert "übergeben". eigentlich he ich sie nit übergeben, denn meine vermieterin war ende dezember im urlaub. sie meinte, ich solle einfach die schlüssel in der wohnung liegen lassen und die tür hinter mir zuziehen. nun, das habe ich nicht gemacht, sondern habe ihr (unter zeugen) den schlüssel in ihren briefkasten getan. zu den schlüsseln habe ich eine nachricht gelegt, sie möge sich bitte melden, damit ich weiß was mit der kaution geschieht.

jetzt haben wir mitte januar und gestern bekomme ich einen anruf von meiner bank. die frau am telefon erwähnte ganz nebenbei, dass meine vermieterin die hälfte der kaution behalten will. angeblich habe mir die vermieterin einen brief geschickt.
dies hat sie definitiv nicht und ich habe nicht die geringste ahnung warum meine VM die hälfte der kaution haben will.
sie geht seit gestern nicht ans telefon und ich finds eine unverschämtheit!

vielleicht kann mir jemand helfen, der sich ein wenig damit auskennt. ich bin ziemlich schockiert und werde scheinbar über nichts informiert...
WAS TUN??? kann der VM einfach Kaution verlangen ohne mir bescheid zu sagen warum er sie verlangt?? ich sehe gar keinen anlass! außerdem hat sie sich die wohnung (renoviert) wohl am 1.1.06 angeschaut. hätte sie mir nicht 2 tage für korrekturen geben müssen, oder sehe ich das komplett falsch??? HILFE!

vielen, vielen, vielen dank schonmal für evtl antworten!!! DANKE!!! <!-- s:?: --><!-- s:?: --> <!-- s:?: --><!-- s:?: --> <!-- s:?: --><!-- s:?: --> <!-- s:?: --><!-- s:?: -->
Stichwörter: kaution + rückzahlung

5 Kommentare zu „Rückzahlung der Kaution”

 tenant61 Experte!

. es ist schwierig, dem ehemaligen vermieter bei der kautionsrückzahlung dampf zu machen, wenn er sich erstens stur stellt und zweitens man keine ahnung hat, was er eigentlich will.
nach einer kurzfristigen rückzahlung sieht´s ja im moment gar nicht aus und grundsätzlich darf sich der vermieter damit auch bis zu sechs monaten zeit lassen. was du im moment tun solltest, ist in erfahrung zu bringen, welche forderungen er eigentlich stellt und warum er das tut. erst wenn du das weißt, kannst du überlegen, ob und wie du dagegen angehen willst. telefon ist in solchen dingen oft nicht der geeignete weg, weil man da zwar evtl eine auskunft bekommt (selbst das scheint aber hier nicht zu funktionieren) aber sich darauf nicht verlassen kann. der schriftweg ist sicherer. du solltest daher deine ex-vermieterin anschreiben (in diesem fall vielleicht doch besser per einschreiben) und um aufklärung bitten. danach kannst du dann weiter sehen.

 mieterinkoeln

vielen lieben dank für die antwort!

ich habe meiner VM schon mehrmals emails geschickt (denn so möchte die dame kontaktiert werden!) wie es jetzt weitergehe und ob sie sich die renovierte wohnung nageschaut habe.
es ist alles hoffnungslos, sie antwortet nicht.

kann sie denn einfach die hälfte der kaution verlangen ohne zu sagen wofür? wäre das rechtens?
sie hat mir bis jetzt nichts davon mitgeteilt. nur eben die bank, die mich dazu aufforderte die kaution (mit) freizugeben, weil die VM die hälfte haben möchte. mir kommt das alles irgendiwe komisch vor...als laie ist man da aufgeschmissen. <!-- s :( --><!-- s :( -->

 tenant61 Experte!

. nein, rechtens wäre das auf keinen fall. der vermieter muss seine forderungen schon offenlegen.
emails sind eine gute sache, wenn man sich auf den anderen verlassen kann. das ist aber hier nach deinen schilderungen nicht der fall, deshalb würd ich das jetzt sein lassen. die kaution solltest du erst freigeben, wenn du dich davon überzeugen konntest, dass die ansprüche deiner vermieterin berechtigt sind. stattdessen wie beschrieben die vermieterin per einschreiben um aufklärung bitten. erst wenn du weißt, was sie will, kannst du beurteilen, ob das berechtigt ist.

 mieterinkoeln

es könnte theoretisch sein, dass die VM meiner ex-mitbewohnerin (die auch jeden kontakt blockiert) die gründe genannt hat warum sie die halbe kaution will. mir hat sie das aber nicht. wir waren zwar beide hauptmieter, aber ich weiß nicht ob es genügt wenn sie nur meiner ex-wglerin die gründe sagt.
THX!!!

 tenant61 Experte!

. da du die gründe nicht kennst, genügt es offensichtlich nicht. <!-- s ;) --><!-- s ;) -->
und gesagt wird ohnehin viel; da kann man nichts drauf geben. forderungen aus einem mietverhältnis müssen schon schriftlich geltend gemacht werden. also ran an die tasten und eine forderungsaufstellung und kautionsabrechnung verlangen!

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