gefragt von administrator am 30.11.1999

Mietvertrag unterschrieben, der Vermieter will aber erst ...

unterschreiben wenn wir die kaution gezahlt haben!!!!

Hallo

ich habe das problem , wir haben den MV unterschrieben aber der vermieter will erst die kaution denn unter schreibt er!!

wir haben im internet gesucht und sind fündig geworden, dass das rechtswiedrig ist , nebenbei ist uns aufgefalen das die verwaltungsfirma wiederrechtlich 203€ für den vertrag verlangt hat.

nun wollten wir um klärung bitten aber seit 2 tagen ist niemand erreichbar!!!!

ausser der umschüler???!!!

nun wollten wir per fax und per einschreiben vom mietvertag zurücktreten, da er ja noch nicht von denen unterschrieben ist ist er ja nicht gültig!?

wie lange haben die zeit auf den rücktritt zu reagieren

MfG Chefkoch.
Stichwörter: erst + mietvertrag + unterschrieben + vermieter + will

Antworten

antwort von administrator am
Die haben nicht unterschrieben ? Aber ihr schon ?
Wie geht denn das ? :)

Wenn Du unterschrieben hast, Pech gehabt.

Kaution muß erst geleistet werden, wenn Du von denen einen unterschriebenen Mietvertrag hast.
Außerdem darf die Kaution in 3 monatlichen Raten gezahlt werden.

Außerdem würde ich Kaution NIE NIE NIE NIE NIE jemanden bar geben.
NIE MEHR!

Sollte bei Bank auf deinen Namen als Mietkonto angelegt werden, Vermieter bekommt nur Sparbuch.

Hast Du die Kaution bar gegeben/überwiesen, bekommst Du in der Regel NIE NIE NIE nach 6 Monaten die Kaution zurück.
Immer muß erst das Gericht eingeschalten werden.

Evtl. kann man auch Bankbürgschaft machen, wobei Du Dich bei Deiner Bank dann schon erkundigen solltest, ob Du dann überhaupt Einspruch einlegen kannst, wenn der Vermieter sich das Geld über die Bank holt.

Summary: Wenn noch kein Mietvertrag geschlossen wurde, schau daß Du die Kurve kratzt :)

antwort von administrator am
[quote="Anonymous":8b8e9]Die haben nicht unterschrieben ? Aber ihr schon ?
Wie geht denn das ? :)

Wenn Du unterschrieben hast, Pech gehabt denke ich.
Klär mal mit Anwalt ob dann der Mietvertrag als gültig abgeschlossen ist.
Normalerweise nicht, da beide Vertragsparteien unterzeichnen müssen.
Aber bin ich mir echt nicht sicher.
BTW Anwalt Beratungshonorar mind. 350EUR :)

Kaution muß erst geleistet werden, wenn Du von denen einen unterschriebenen Mietvertrag hast.
Außerdem darf die Kaution in 3 monatlichen Raten gezahlt werden.

Außerdem würde ich Kaution NIE NIE NIE NIE NIE jemanden bar geben.
NIE MEHR!

Sollte bei Bank auf deinen Namen als Mietkonto angelegt werden, Vermieter bekommt nur Sparbuch.

Hast Du die Kaution bar gegeben/überwiesen, bekommst Du in der Regel NIE NIE NIE nach 6 Monaten die Kaution zurück.
Immer muß erst das Gericht eingeschalten werden.

Evtl. kann man auch Bankbürgschaft machen, wobei Du Dich bei Deiner Bank dann schon erkundigen solltest, ob Du dann überhaupt Einspruch einlegen kannst, wenn der Vermieter sich das Geld über die Bank holt.

Summary: Wenn noch kein Mietvertrag geschlossen wurde, schau daß Du die Kurve kratzt :)[/quote:8b8e9]

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