hat diese Frage am gestellt
Susanne
Baden und Duschen ist auch während der Nachtruhe erlaubt, sollte aber auf 0,5 h beschränkt werden. Jegliche Verbote dazu in der Hausordnung sind demnach nichtig.
Wurde im Mietvertrag vereinbart, dass das Wäschetrocknen in der Wohnung verboten ist?
michaelg991
Hallo,
Nein, im Mietvertrag steht nichts dergleichen .... Also von wegen verbot!
Ist ein Standardmietvertrag .... eine Din A4 Seite ..... Eine Hausordnung in dem Sinne wie ich sie von vorher kenne (Genossenschaftswohnung) gibt es hier nicht. Hier gibt es lediglich einen Kalender wo draufsteht wann wer womit drann ist (Flur, Garten, Weg fegen usw).
Gruß, Michael
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