Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
heinz7 hat diese Frage gestellt
Ich wohne als Untermieter in 2 Zi. Wohnung. Die Nutzung ist geteilt 50/50. Wir haben ein Untermietvertrag. Jetzt habe ich erfahren, dass die Kaltmiete in unserem Vertrag nicht genau der Hälfte der Kaltmiete im Hauptvertrag entspricht, sondern um 100 Euro höher ist. Darf der Hauptmieter mir es? Oder kann ich das Geld zurückfordern?

2 Kommentare zu „Untermiete zu hoch?”

Berthelstal Experte! 11.11.2009 10:44

Die Meite ist frei aushandelbar. Die Miethöhe des Nachbarn spielt keine Rolle.
Wenn 2 baugleiche Wohungen zu verschiedenen Mieten ist das völlig legal.
Sie können aber mit dem Hauptmieter darüber reden. Vielleicht gibt es einen Nachlaßß.

heinz7 12.11.2009 06:10

Hallo Berthelstal, Vielen Dank für diese Antwort. Nur noch zur Sicherheit. Es geht nicht um Nachbarn. Wir teilen uns _eine_ Wohnung mit zwei Zimmer. Der Hauptmieter zahlt an den Vermieter 350 Euro Kaltmiete aber verlangt non mir 250 Euro Kaltmiete. Kann ich den Vertrag anfechten?

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.