hat diese Frage am gestellt
fin
Wenn die Abrechnung für 2004 korrekt ist, müssen Sie das zahlen. Die anderen nicht.
Anrufweiterschaltung als betriebskostenposten ist mir nicht bekannt. Hat wohl eher was mit Telefon zu tun. Und das ist jedermanns Privatangelegenheit.
Curo2000
Anrufweiterschaltung gibt es für das Notrufsystem von Aufzügen und geht unter Aufzugskosten in die BK-Abrechnung ein.
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