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deltagolf hat diese Frage gestellt
Hallo an ALLE!

Ich bin hier gerade neu; habe zwar schon etliches hier im Forum gelesen... bin aber nicht so ganz sicher... Gerade, was die Frage(n) in meinem "speziellem" Fall betrifft/btreffen...

Hier mein Problem: (ich versuche es kurz zu halten)

Zum Einzug in die gemeinsame Wohnung vereinbarten meine ExFrau und ich mit der Hausverwaltung eine Bankbürgschaft.
Irgendwann wurde ich arbeitslos und wir mussten gut 1000€ weniger in den Griff bekommen.
Knapp 1Jahr später hatte ich wieder einen Job und es ging bergauf. Allerdings hatten wir so dann und wann Schwierigkeiten, die Miete pünktlich zu zahlen. Nur langsam ging es mit den Finanzen wieder besser.
Dann trennte sich meine ExFrau von mir, ich wohnte noch alleine in der Wohnung und kündigte den Mietvertrag Ende 2004.
Kündigung und Übergabe verliefen reibungslos und ohne Beabstandungen seitens der Verwaltung!!
Auf ein Schreiben, dass wenn meine Ex und ich zu gleichen Teilen alle Schulden bei der Hausverwaltung getilgt hätten, ich auch die Bürgschaft zurückhaben wollte, reagierte die Hausverwaltung nicht.
Nun ist durch die Trennung nicht alles an Papierkram (wichtige Sachen von mir und für mich) mit zu mir gekommen. Also kann ich auch nichts Genaues über Schriftverkehr oder Fristen und Termine sagen... :-(
Meine Ex und ich reden nun auch seit geraumer Zeit nicht mehr mit einander.
Trotz ihrer Einwilligung, die letzte offenstehende Summe in gleichen Teile zu begleichen, hat sie es anscheinend nicht getan.
Die Hausverwaltung wurde durch eine Andere ersetzt.
Die Neue hatte mich kontaktiert; ich solle mit der (von der alten Verwaltung gefordert) Zahlung warten, bis sie (die Neue) die Aktenlage geklärt und sich eingelesen habe.
Nach einem Anruf der neuen Hausverwaltung auf meine Mailbox war nicht mehr von irgendeiner Zahlung die Rede. Man wolle mit mir über die noch immer vorliegende Bankbürgschaft reden...

WIE LANGE darf denn nun eine Hausverwaltung eine Bürgschaft einbehalten? In meinem Fall sind es ja schon midestens 4JAHRE nach Kündigung und Auszug...!!!

Darf eine Hausverwaltung eine Bürgschaft auch dann einbehalten, wenn der Mieter mit (Miet-)Zahlungen rückständig ist? (Wir hatten immer gezahlt; allerdings nicht immer pünktlich oder die volle Summe, wenn es uns nicht möglich war)
Ich dachte, eine Bürgschaft bezieht sich alleine auf die evtl anstehenden Renovierungskosten...

Und was ist mit den Kosten, die durch die Bürgschaft entstehen? Wenn die Hausverwaltung die Bürgschaft so lange zurückbehält, muss ich dann, wenn ich sie wieder bekomme, komplett alleine das Geld an die Sparkasse bezahlen? Oder muss die Hausverwaltung auch einen Teil übernehmen; wenn nicht sogar alles?

Ich danke schon jetzt für Antworten!
Ich bin froh, wenn ich Hilfe bekomme und die Sache endlich beenden kann!!

Gruß
deltagolf

3 Kommentare zu „Bankbürgschaft”

Ghostraider Experte!

Nur bei Ende eines Mietverhältnisses darf der Vermieter Mietrückstände über die Kaution oder Bankbürgschaft verrechnen.
Da die ganze Sache schon 4 Jahre zurück liegt würde ich mit der ganzen Angelegenheit zu einem Rechtsanwalt gehen und mich durch diesen Aufklären und evtl. vertreten lassen.
Nach vier Jahren klingt mir das nach einer notwendigen ordentlichen Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Mietrecht.

Gruß
ghost

deltagolf

Hallo wieder :-)

@ghost

Danke für die Antwort!
Also, die "alte" Verwaltung sagte mir, sie werde die Bürgschaft erst herausgeben, wenn alles gezahlt sei...
Tja, Einiges haben wir beide uns sicherlich auch selbst zuzuschreiben... :-(
Ändert aber doch nichts an der Tatsache, dass wir die Bürgschaft entweder hätten schleunigst zurückbekommen müssen (Verwaltung entscheidet sich, auf anderem Wege das Geld einzuholen)
ODER
sie nimmt die Bürgschaft direkt in Anspruch, die Bank holt sich das Geld von mir zurück und ich habe die Bürgschaft "von der Backe"!?! ODER?!?!?!?

Nachdem die Scheidung mich gute 2000€ gekostet hat, schrecke ich vor der Entscheidung wieder einen Anwalt einzuschalten, ein wenig zurück.
Wichtig wäre für mich allerdings, wie ich die neue Hausverwaltung "unter Druck" setzen kann, ohne diesen Schritt...!
Sprich... Wenn ich schon mal nen Schuss vor den Bug machen könnte; wie z.B.:
-Sie hatten max 6 Monate Zeit, die Bürgschaft zurück zu geben; eine Abrechnung der letzten ausstehenden Kosten über die Bürgschaft ist Ihnen nicht erlaubt...

und/oder

-Da Sie die Bürgschaft unerlaubt so lange zurückgehalten haben, werden Ihnen die dafür entstandenen Kosten in Rechnung gestellt

Witzig ist auch, dass ich erst bei einen Telefonat mit der Bank (gute 2Monate ist´s her) erfahren habe, dass die Bürgschaft etwas kostet.
Ich hatte aber in den letzten Jahren NIE eine Abbuchug seitens der Bank für diese Bürgschaft...!!
Jetzt habe ich natürlich ein wenig "Panik", dass bei Rückgabe der Bürgschaft die Bank sagt: So, Herr XXXX nun bekommen wir von Ihnen XXX€ für die letzten 7Jahre, in denen wir Ihnen die Bürgschaft zur Verfügung gestellt hatten.

Gruß
deltagolf

Ghostraider Experte!

Bei Mietsachen müssen die Kosten immer vorgestreckt werden und zum Schluss zahlt der Verlierer.

Aber, auch wenn Sie bei einer Scheidung, welche auf einem ganz anderen Niveau liegt schon die Erfahrung mit Rechtsanwaltskosten gemacht haben wird ein Gespräch mit dem Resultat Beratung nicht so teuer werden wie eine Scheidung. :-) ))

Ich sage mal ganz einfach das eine Beratung ohne weiteres Eingreifen des Anwalts zwischen 50 bis 100 € kosten wird. Wenn er es nicht sogar kostenlos durchführt, da er es ja sieht oder raushört das Sie ohne Anwalt da nichts erreichen und er bestimmt weiter machen muss.

Alleine schaffen Sie es nicht gegen die Bank und dieser Wohnungsverwaltung.

Nicht nach der Zeit, da fehlen Ihnen jegliche Argumente und Rechtskenntnisse.

Da hier eine kostenlose Rechtsberatung nicht gegeben werden darf bleiben Ihnen nur die Möglichkeiten hier im Internet unter "Frag einen Anwalt" für einen geringen Kostenaufwand eine Erstberatung anzustreben oder sich in ihrer Stadt einen Anwalt für Mietrecht zusuchen.

Gruß
ghost

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