gefragt von administrator am 30.11.1999
Vorzeitige Auflösung des Mietvertrages wegen Lärmschutzwand
HalloWir werden umziehen, die neue Wohnung wäre bereit
So, meiner Meinung nach, hätte mich der Vermieter darauf aufmerksam machen müssen (Bei der Besichtigung oder bei der Übergabe). Ist das irgendwo geschrieben "Auskunftspflicht"? Kann ich die Kündigungsfrist so verkürzen?
Ich danke euch für alle auch noch so kleine Tipps. Bitte rasch, denn es fängt an zu rollen
Gruss scks
Antworten
antwort von Susanne am
Nein, das ist definitiv kein Grund für eine fristlose Kündigung!
