hat diese Frage am gestellt
fin
Es tut mir leid, aber hobbytechnische Dinge müssen nach 22 Uhr ruhen, sonst verstößt Ihr Freund gegen die Hausordnung. Und ich denke auch Sie haben eine. Es muss in einem Mehrfamilienhaus niemand hinnehmen bis spät in die Nacht hinein regelmäßig Geräusche zu ertragen.
Sie selbst schreiben doch das das Haus hellhörig ist. Also haben Sie dies auch schon gemerkt.
Regel: Zimmerlautstärke ab 22 Uhr, nach 24 Uhr sollten Fernsehen und PC ausgeschaltet sein (wenn dieser Geräusche verursacht). Ein Mensch ist nachhaltig in seiner Lebensqualität gestört, wenn er keine Nachtruhe hat.
Susanne
nach 24 Uhr sollten Fernsehen und PC ausgeschaltet sein [/quote:a42d6]
Das halte ich aber für ein Gerücht-wo hast Du das denn her?????
tenant61
nächtlicher verzicht auf fernsehen o.a. ist sicher übertrieben. dennoch: sie müssen sich vor augen halten, dass nachts all die hintergrundgeräusche, die tagsüber auftreten und viele andere geräusche überlagern) entfallen. dadurch wirken telefonate, fernsehen usw nachts viel lauter. und ich denke scon, dass man da verstärkt auf das ruhebedürfnis der nachbarn eingehen muss. beim fernsehen ist´s ja kein problem, da kann man sich mit kopfhörer behelfen. aber ob regelmäßige nächtliche telefonate nötig sind, sollte man sich vielleicht doch gut überlegen. evtl wäre ein messenger-programm die geeignetere alternative.
Laren
Sie hat uns 12 uhr nachts vorgeben und wir werden auch schauen, dass wir uns daran halten.
Wenns am wochenende was länger wird macht ihr nichts hat sie gesagt.
allerdings traue ich dem ganzen halt nicht.
Daher war ja auch die Frage was noch auf uns zukommen kann. Ich traue ihr mitlerweile alles zu!
fin
Die Forderungen, die die Frau an Sie stellt, sind vollkommen nachvollziehbar, und ich denke, dass Sie selbst Ihr Verhalten ändern sollten, damit eine gedeihliche Hausgemeinschaft noch möglich ist.
Sie ist Ihnen doch schon etwas entgegen gekommen, wenn sie sagt, am Wochenende werde sie das ab und zu tolerieren.
Bitte halten auch Sie sich an die Nachtruhe.
Susanne
Ich kann das nicht so ganz nachvollziehen.
Es muss doch auch einem Mieter innerhalb der Hausgemeinschaft eines MFH möglicht sein, der gewählten Lebensführung nachzugehen.
Es kann einem doch nicht vom Nachbarn verboten werden, nachts zu sprechen etc.
Selbst die Gerichte sprechen den Mietern nächtliches Baden und Duschen zu, obwohl teilweise heute noch in den Hausordnungen das Verbot zu finden ist (ist natürlich nichtig)
Es kann mir weder verboten werden, den Fernseher in Zimmerlautstärke zu hören, noch Gespräche zu führen, mit oder ohne Telefon.
Falls das so laut in der anderen Wohnung zu hören ist, muss der Vermieter was an der Schallisolierung ändern. Sicher, man kann zum allgemeinen Hausfrieden klein beigeben-aber muss man???
Bei mir ist das ähnlich, allerdings kenne ich das vom Altbau nicht anders. Leider werde ich auch mal nachts davon wach, dass der Nachbar in der Wohnung über mir der schönsten Nebensache der Welt nachgeht. (seine Freundin nenne ich heimlich Lassie)....und das soll ich ihm verbieten können/dürfen ?????????..ist lauter als telefonieren.
Laren
Wir halten uns ja an die Nachtruhe,
das sollte von meiner Seite aus nie anders nachkommen.
Allerdings haben wir nicht nur dieses Problem. Von unserer Seite aus würden wir vieles tun um eine gute Atmosphäre zu haben.
Aber unsere Vormieter und der Besitzer über uns haben alle Probleme mit ihr.
Sie mischt sich obwohl wir hier erst 3 Monaten wohnen in unser Leben ein.
Wenn wir ihre unterstellungen berichtigen heißt es wir würden lügen.
Das wir uns an die Nachtruhe halten ist ok.
Aber mein Partner arbeitet Schicht. Er ist halt auch schonmal nachts noch auf und wer kann ihm verübeln das er nicht gliech nach der arbeit wenn er heimkommt ins bett geht?
Zudem stört sie seltsamerweise nach eigener Aussage der laufende Fernseher nicht. NUR das gerede.
Die Bettgeschichten der Leute über uns kriegen wir auch mit, teilweise über mehrere Stunden, aber wir sagen da auch nichts.
Da es soviel ärger gibt fällt es uns schwer immer weiter auf die Frau einzugehen und vorallem wissen wir einfach nicht mehr was wahr ist und was nicht.
Daher bin ich auch hierher gekommen um die Meinungen andere dazu zu hören.
Laren
tenant61
hm, meine meinung zu dem thea hab ich ja bereits geäußert. auch wenn´s den ein oder anderen stört (
), ich plaudere nochmal aus dem nähkästchen:
leider musste ich in meiner beruflichen praxis immer wieder erleben, dass einzelne es geschafft haben, das recht für sich zu pachten. da wurden beschwerden vorgebracht, die zwar auf vermeintlichen verstößen gegen die hausordnung basierten, die für sich genommen tatsächlich eine unzumutbarkeit zu begründen schienen, da wurde auch vor lügen nicht halt gemacht, um behauptungen zu untermauern und mit einem schier unglaublichen erfindungsreichtum wurden belästigungen konstruiert, gegen die man sich, auch wenn man das dumpfe gefühl hatte, dass da was nicht stimmte, einfach nicht zur wehr setzen konnte. als vermieter hat man in einem solchen fall irgendwann nur noch eine wahl: man stellt sich auf eine der beiden seiten und zieht sein ding einfach durch. wenn man verliert, egal zu wessen gunsten, hat man wenigstens eine entscheidung und damit (evtl) ruhe.
ich kann nachvollziehen, was in ihnen vorgeht. wenn ihre nachbarin so gestrickt ist, wie ich oben geschildert habe, können sie kaum auf ruhe hoffen, es sei denn es kommt zu einem wie auch immer gearteten prozess oder sie ziehen aus. das ist eben das dumme an der rechtsprechung: letztlich bekommt man nicht recht, sondern ein stück papier. was das wert ist, weiß man vorher nicht. sorry.
wollen sie wissen, welche prozessmöglichkeiten es m.e. gibt?
Laren
nein auf einen prozess kann ich es nicht ankommen lassen.
ich bin studentin, daher kommt auch ein auszug nicht in frage... mir fehlt das geld dazu. ich habe soviel geld in diese wohnung gesteckt... das kann ich mir nicht kaputtmachen lassen.
Daher muss das wohl irgendwieklappen.
Weil: Ausziehen kann nur ich, ich bin die einziger Miterin in diesem Haus. Über mir ist eine eigentumswohnung, unter mir auch.
= ich hab den schwarzen peter.
aber da werde ich das wohl irgendwie hinbiegen müssen.
danke für die tipps.
tenant61
_ wenn sie studentin sind: haben sie mal geprüft, ob sie anspruch auf pkh (=prozesskostenhile) haben? damit könnten sie einen prozess riskieren, ohne dass im unterliegensfall die übliche kostenlawine auf sie zurollt (das soll nicht heißen, dass sie gar keine kosten haben werden, aber die sind dann so gering, dass sie das schaffen). meine überlegung geht dahin, dass sie nicht warten, bis man ihnen kündigt oder mit mahnungen überzieht oder weiter mit beschwerden belästigt, sondern dass sie den gegenangriff starten und auf unterlassung klagen. wenn sie ein paar nachbarn und vielleicht den vormieter als zeugen gewinnen können, erscheint mir das, nach dem, was ich bisher gehört habe, nicht aussichtslos.
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