gefragt von administrator am 30.11.1999

Einheitsmietvertrag von 2001 mit 5 Jahren bestimmte Dauer

Es geht um einen obigen Mietvertrag der im Oktober 2001 auf bestimmte Dauer von 5 Jahren als Mietdauer zum 30.09.2006 abgeschlossen wurde.

Gibt es für den Mieter trotzdem eine Möglichkeit vorher aus dem Vertrag zu kommen? Wie sind die gesetzlichen Kündigungsfristen? wenn ich zum 31.01.06 kündigen würde wann käme ich dann raus und was muss ich evtl. bei der Kündigung beachten?!

Würde mich über schnelle Hilfe sehr freuen.. :lol:

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Katze soll nach 7 Jahren verschwinden
Verträge bestimmter Dauer mit Verlängerungsklausel
Betriebskostennachzahlung nach über 3 Jahren
Mindestmietzeit von 2 Jahren - Ist dies rechtens?
Innentürenen nach 30 Jahren...