gefragt von administrator am 30.11.1999

Abrechnung der Wasserkosten!

Hallo Gruppe :)

Im Dezember erreichte mich meine Nebenkostenabrechnung und mich traf der Schlag!!
[b:4456f]Meine Frage:[/b:4456f] Ist es zulässig, die Wasserkosten auf die m² umlegen? Ich wohne alleine und habe somit ja einen geringeren Verbrauch als eine Familie die vielleicht auf der selben m²-Zahl wohnt.
Ich würde gerne Einspruch einlegen und würde mich auf ein Gesetzestext beziehen wollen, falls Ihr also was adäquates habt wäre ich Euch sehr dankbar.

Liebe Grüße
Stichwörter: abrechnung + wasserkosten

Antworten

antwort von Susanne am
Das BGB sagt, die NK werden grundsätzlich nach qm umgelegt falls im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde.
Es hilft daher der Blick in den Mietvertrag.

Die Abrechnung wäre insofern unbillig, wenn die Situation wirklich so ist, wie von Dir dargelegt. Dann kann vom Mieter eine Änderung des Abrechnungsschlüssels verlangt werden, aber nicht rückwirkend.
Möglicherweise kann das nicht ohne einen Ra durchgesetzt werden, es kommt auch auf andere Faktoren an (vermietete Eigentumswohnung-Bundesland)

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