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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

über eine Einschätzung oder Musterurteil für folgenden Fall würde ich mich sehr freuen:
Vermieter ist eine Privatperson (nämlich ich selbst ). Mieter ist eine Firma, die als Generalmieter auftritt. Diese vermietet die Wohnung weiter. Nun ist (nach 6 Jahren) die Spüle verkalkt. Bin ich als Vermieter verpflichtet für das regelmäßige Entkalken des Spülbeckens zu bezahlen oder ist das, wie auch das regelmäßige Reinigen der Wohnung, eine Verpflichtung auf Seiten des Mieters. Wenn durch den Kalk im Spülbecken, dieses nun repariert (z.B. neue Dichtungsringe etc.) werden muss, wer muss für den kleinen "Schaden" aufkommen? Der Generalmieter meint, ich als sein Vermieter, stimmt das?
In meinem Fall ist sowieso einiges recht merkwürig, so verlangt der Generalmieter von mir, dass ich auf meine Kosten für seine wechselnden Untermieter die jährliche Nebenkostenabrechung erstellen muss. Bin ich dazu wirklich verpflichtet oder muss ich diese nur einmal (je für das vergangene Jahr) für den Generalmieter erstellen?

Vielen Dank für jede Hilfe.

Beste Gruesse

Stephan
Stichwörter: zahlt + entkalken

4 Kommentare zu „Entkalken - wer zahlt?”

Susanne Experte!

Hallo Stephan,

die Fragen musst Du Dir selbst beantworten. Was wurde mit Deinem Generalmieter schriftlich vereinbart, d.h. was steht im Vertrag?

für die Spüle gibt es z.B. die sog. Kleinreparaturklausel:
Alle Reparaturen für Dinge, die dem direkten Zugriff des Mieters unterliegen, muss der Mieter bis 75€ pro Rechnung, höchsten aber mit 10% der Jahresmiete p.a., übernehmen. Mit dieser zweifachen Begrenzung kann der Vermieter dem Mieter wirksam die Kleinreparaturen überwälzen.

btw: Wem gehört denn das Spülbecken? Wenn es Deins ist, warum vermietest Du das mit????

Zur 2. Frage: auch hier kommt es auf die Vereinbarung im Mietvertrag an.

tenant61 Experte!

ohne genaue kenntnis von urteilen hierzu, würde ich sagen, dass kalk im spülbecken eine frage der hygiene ist, genauso wie die reinigung der wohnung. würde das spülbecken regelmäßig gereinigt, könnte es zu schäden durch kalk gar nicht erst kommen. von daher würde ich die kostenübernahme für eine entkalkung ablehnen.
zur 2. frage: normalerweise hast du mit dem untermieter deines mieters nichts zu tun, es sei denn in deinem vertrag mit dem hauptmieter wäre das ausdrücklich anders geregelt. ist wohl nicht der fall, denn sonst würdest du dich sicher daran erinnern. schau zur sicherheit noch mal im vertrag nach. ist dazu keine vereinbarung getroffen, bist du nur deinem hauptmieter gegenüber zur abrechnung verpflichtet.

Stephan

Hallo Susanne,

zunächst vielen Dank für Deine schnelle und hilfreiche Antwort.
Ich würde mich freuen, wenn ich Deine Hilfe noch einmal kurz
in Anspruch nehmen darf - DANKE!!
Du hast gefragt:
>Was wurde mit Deinem Generalmieter schriftlich vereinbart,
>d.h. was steht im Vertrag?

Im Vertrag ist dies nicht geregelt, was bedeutet das für mich?

>btw: Wem gehört denn das Spülbecken?
>Wenn es Deins ist, warum vermietest Du das mit????

Entschuldige, da war ich nicht präzise genug <!-- s :-) --><!-- s :-) --> :
Das Spülbecken, von dem die Rede ist, ist Teil der Küche bzw. des
Badezimmers und damit Teil der Wohnung. Es ist also nicht außerhalb
des angemieteten Wohnraums und wird von den Mietern täglich genutzt.
Ich dachte bisher (da ich es bei meiner von mir angemieteten Wohnung für selbstverständlich halte), dass die Mieter verpflichtet sind, Armaturen und Spüle regelmäßig zu reinigen und zu entkalken - genauso wie sie auch den restlichen Wohnung sauber halten müssen. Warum soll ich als Vermieter für das Entkalken der Spülbecken bezahlen? Ich bezahle ja auch nicht für das Reinigen des WCs oder das Saugen des Teppichbodens?
Gibt es da Regelungen?

Noch einmal besten Dank
und viele Gruesse

Stephan

P.s. tenant61, danke für Deine Antwort, die mir sehr weiterhilft!!

Susanne Experte!

Oh, sorry-das war ein überregionales Missverständnis.

In meinem Sprachgebrauch wird zwischen Spülbecken (Küche) und Waschbecken (Badezimmer) unterschieden. Dabei ist es hier unüblich, eine Küche mitzuvermieten bzw. ein Spülbecken in der Küche.
Die Sanitäreinrichtungen im Bad gehören selbverständlich zur Mietsache.
Der Mieter hat mit der Mietsache pfleglich umzugehen und Verkalkung wären damit zu vermeiden. Könnte man auf die sog. Kleinreparaturklausel im Mietvertrag hinweisen, wäre dies eine Möglichkeit, weitere Diskussionen zu vermeiden, da diese Regelung eindeutig ist als o.g. (für Mieter ist das scheinbar so)

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