gefragt von administrator am 30.11.1999
Verjaehrung Mietansprueche
Hallo,Mein Ex-Vermieter moechte noch offene Miet- und Telefonansprueche aus dem Jahr 2003 (September) geltend machen. Bestehen diese Forderungen noch, oder sind diese bereits verjaehrt?
Oliver
Antworten
antwort von Susanne am
Natürlich bestehen diese Ansprüche noch!
