gefragt von administrator am 30.11.1999

Verjaehrung Mietansprueche

Hallo,

Mein Ex-Vermieter moechte noch offene Miet- und Telefonansprueche aus dem Jahr 2003 (September) geltend machen. Bestehen diese Forderungen noch, oder sind diese bereits verjaehrt?

Oliver
Stichwörter: mietansprueche + verjaehrung

Antworten

antwort von Susanne am
Natürlich bestehen diese Ansprüche noch!

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nebenkostenabrechnung, verjaehrung und beweispflicht