gefragt von administrator am 30.11.1999

Bares Geld durch Nachmessen

Bares Geld durch Nachmessen

ARAG Experten kündigen rosige Zeiten für Mieter an, die Zweifel daran haben, dass die vertraglich fixierte Größe ihrer Wohnung mit der tatsächlichen Wohnfläche übereinstimmt. Sollte sich beim Nachmessen eine Abweichung um mehr als zehn Prozent ergeben, kann dem Vermieter grundsätzlich eine Mietminderung ins Haus stehen. Nach der im März gefällten Entscheidung des Bundesgerichtshofs können darüber hinaus zu viel gezahlte Gelder zurückverlangt werden. Der Vermieter könne sich nicht mehr mit dem Argument herauswinden, der Mieter habe die Wohnung zuvor gesehen, und sei mit dem Mietpreis einverstanden gewesen. ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch der von vielen Gerichten verlangte Nachweis des Mieters, dass er durch die kleinere Fläche beeinträchtigt sei, d.h. die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch gemindert sei, nicht erforderlich ist (VIII ZR 295/03).
Stichwörter: bares + geld + nachmessen

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