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tomtom65 hat diese Frage gestellt
Hi @ all,

wir haben unsere alte Wohnung gekündigt, nachdem wir am 01.03. (Samstag) die Zusage für eine andere Wohnung erhalten haben. Diese (Vorab-)Kündigung erfolgte zur Fristwahrung telefonisch noch am selben Tag. Die schriftliche Kündigung ging dem Vermieter aber nun angeblich erst am 07.03. (Freitag) zu.

Wir sind der Meinung, dass wir die gültige Frist (laut mehreren Texten im Net reicht es aus, wenn dem Vermieter bis zum 3. Werktag eines Monates die Kündigung vorliegt) eingehalten haben, indem wir schon zur Fristwahrung die Kündigung auch telefonisch angemeldet hatten.

Der Vermieter (seine Ehefrau, sie wies uns am 02.03. auch telefonisch darauf hin, dass wir noch schriftlich kündigen sollten...) hat auch bereits am 05.03. eine Zeitungsanzeige geschaltet, beharrt nun aber stur darauf, dass wir zu spät gekündigt hätten und somit die Beendigung des Vertrages erst zum 30.06. anstatt zum 31.05. wirksam wäre.

Da der Vermieter so schnell die Anzeige geschaltet hatte (Anzeigenschluß war nachweislich der 05.03. um 10 Uhr morgens), kann dies auch als Einverständnis ausgelegt werden, oder?

Danke und liebe Grüße
TOM

1 Kommentar zu „Mietvertrag Kündigungsfrist eingehalten?”

Susanne Experte!

Einverständnis ist nicht nötig, daher muss auch nichts ausgelegt werden. Hättet Ihr nicht telefonisch die Kündigung angemeldet, so wäre dies allerdings ein Beweis, dass die schriftliche Kündigung fristgerecht eingereicht wurde.
1. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, das Telefongespräch ist von keinerlei Belang.
2. Die schriftliche Kündigung hätte bis zum 05. März beim Vermieter vorliegen müssen. Kannst Du das beweisen?
3. Eine Kündigung ist eine einseitig erklärte Willenserklärung - eine Empfangsbestätigung oder ein Einverständnis vermieterseitig ist nicht nötig.

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