gefragt von administrator am 30.11.1999
Die leidliche Renovierung bei Auszug...
Laut Mietvertrag ist das Haus sach- und fachgerecht renoviert zu übergeben. Wir haben auch die Klausel mit den verschiedenen Zeit-Abständen für Schönheitsreparaturen.Gilt nicht nur eine von denen?
Wir haben es vor zehn Jahren in weiß/Raufaser und Strukturtapete/weiß übernommen.
Wir haben letztes Jahr alles neu tapeziert in mint und terracotta (Vliestapete). Vermieter meint nun das wir Rauhfaser reinmachen müssen und diese weiß streichen - das wäre doch so vereinbart.
Wir haben gesagt das wir eine weiße Tapete reinmachen werden (um das streichen zu sparen) - nein das dürfen wir nicht.
Wenn ich das hier in den Beiträgen recht verfolgt habe kann er froh sein das wir überhaupt anbieten neu zu tapezieren, oder?
Antworten
antwort von Susanne am
Hallo,falls der MV schon 10 Jahre und älter ist, ist es möglich, dass die Klauseln zu den Schönheitsreparaturen unwirksam sind. Daher nochmal genau prüfen oder ggf. prüfen lassen.
1. Ist die Fristenklausel starr? Erkennt man an der Formulierung wie: "mindestens" oder "spätestens" alle 3/5/7 Jahre
2. Ist die Fristenklausel starr und gibt es gleichzeitig noch eine Klausel zur Endrenovierung? =ungültig
3. Wenn erst vor einem Jahr renoviert wurde, kann der VM sowieso keine neuerliche Renovierung verlangen. Er kann weder eine bestimmte Tapete (Rauhfaser) verlangen, noch kann er verlangen, dass bei Auszug alles weiss gestrichen werden muss.
Mal unter der Rubrik Urteile mit der Suchfunktion arbeiten-Schönheitsreparaturen.
