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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

vielleicht könnt Ihr uns helfen.Problem ist: Wir haben unsere Wohnung versehentlich nicht zum 31.12.04, sondern zum 01.01.05 gekündigt. Ist die Kündigung unwirksam, bzw. kann der Vermieter für den Januar 05 noch Miete verlangen?
Stichwörter: kündigung + monatsletzten + unwirksam

0 Kommentare zu „Kündigung, wenn nicht zum Monatsletzten -> unwirksam???”

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