gefragt von administrator am 30.11.1999

Das Haus meiner Eltern wurde 1948 mit einer Baugenehmigung

Das Haus meiner Eltern wurde 1948 mit einer Baugenehmigung auf Widerruf erbaut. Nun möchte meine Mutter das Haus auf mich überschreiben.
Für die Überschreibung hat sie einen Antrag auf Löschung der Altlast (Widerruf) bei der StV gestellt. Dieser wurde abgelehnt mit der Begründung, dass die Stadt Interesse an dem Grundstück zeigt.

Kann die StV die Baugenehmigung auf Widerruf nach nunmehr fast 60 Jahren widerrrufen? Ist der Widerruf nicht schon verjährt?
Stichwörter: baugenehmigung + eltern + haus + meiner

Antworten

antwort von administrator am
hallo,

kann es vielleicht sein, das die Stadt Ihr "Vorkaufsrecht" in Anspruch nehmen möchte ? Bei jedem Immobilienverkauf muss die Gemeinde nämlich eine Erklärung abgeben, wonach sie kein Vorkaufsrecht an dem Grundstück geltend machen wird..

Der Fall den Sie geschildert haben, kenn ich so nicht, fragen Sie am besten nochmals bei der Stadt/Gemeinde nach, ob es sich um das "normale" Vorkaufsrecht handelt.

Gruß

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