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Folks hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich wohne schon seit mehreren Jahren in einer Wohnung die total schlecht isoliert ist. Wenn wir im Winter nicht heizen ist die wohnung bei ca.16° und das obwohl die fenster den ganzen Tag geschlossen sind.
Selbst wenn ich mal 1 Stunde auf 3-4 (von 5) heize ist es nach 1 bis max. 2 stunden wieder so kalt als hätte ich nicht geheizt.
Mein Vermieter besteht aber darauf das die Fenster so in Ordnung sind wie sie eben sind.
Jetzt steht sogar noch die Wohnung unter uns leer und es fühlt sich definitiv noch kälter an als sonst,ist es wahrscheinlich auch.
Ist das ein Grund für Mietminderung oder eine Heizkostenerstattung die ich beanspruchen kann?
Wenn ja,nur wegen den schlecht isolierten Fenstern?
Nur die leerstehende Wohnung? oder sogar beides?
Ich wollte hier mal nachfragen ob da jemand was genauer weiss ansonsten ist der nächste Schritt für mich Mieterschutzbund.

Ich bedanke mich jetzt schonmal für jede Antwort,
lg
Folks

4 Kommentare zu „Wohnung sehr kalt,untere wohnung leer”

Berthelstal Experte! 17.11.2011 23:16

"Wenn wir im Winter nicht heizen ist die wohnung bei ca.16°..."
Aber das ist doch völlig normal. Bei dieser Heizung sind viele Wohung noch wesentlich kälter.

"Selbst wenn ich mal 1 Stunde auf 3-4 (von 5) heize ist es nach 1 bis max. 2 stunden wieder so kalt als hätte ich nicht geheizt."

1 Stunde heizen im Winter grenzt wahrlich schon an einen berühmten Werbeslogan.

Die Fenster waren sicher schon beim Einzug da, und wenn diese funktionstüchtig sind habe sie keinerlei Ansprüche auf moderne.

Eine leerstehende Wohung unter Ihnen ist allein Ihr Lebensrisiko. Eine sozialistische Rundumversorgung ist Utopie.

Diese "Mängel" berechtigen nicht zu einer Mietminderung.
Einzige Möglichkeit noch:
Heizkörper entlüften.
Wird nicht viel helfen, denn mit einer Stunde heizen im Winter wird es wohl auch weiterhin kalt bleiben.

Bladder Experte! 18.11.2011 07:33

Da der Vermieter eine "Heizpflicht" hat, sehe ich für eine Mietminderung nur eine Möglichkeit:
Weisen Sie dem Vermieter nach, dass die Leistung der momentanen Heizung nicht ausreicht um eine durchschnittliche Raumtemperatur von ca. 21 Grad zu erreichen!

Forseti Experte! 18.11.2011 11:40

Richtig, der Vermieter hat eine Heizpflicht. Im gleichen Maße hat aber auch der Mieter die Verpflichtung, die Heizkörper voll aufzudrehen, bevor er eine Minderung der Miete ins Auge fassen kann.

Bladder Experte! 19.11.2011 10:12

>Forseti
18.11.2011 11:40
Richtig, der Vermieter hat eine Heizpflicht. Im gleichen Maße hat aber auch der Mieter die Verpflichtung, die Heizkörper voll aufzudrehen, bevor er eine Minderung der Miete ins Auge fassen kann.<

Das ist pauschaler Unfug. Wenn man die Ventile nicht aufdreht, kann man auch nicht erwarten, dass die Heizung ihre Leistung entfaltet! Mann oh Mann!

Eine Mietminderung kann dann in's Auge gefasst werden, wenn der Wohnwert der Wohnung vom Sollzustand abweicht. Dann ist der § 536 BGB zu beachten. Und zum Heizproblem genügt es eben nicht die Heizkörper voll aufzudrehen - wenn damit die Heizkörperventile gemeint sein sollten.

Die Heizung muss grundsätzlich in der Lage sein, die entsprechenden Räumlichkeiten auf mindestens ca. 21 Grad aufzuwärmen und das natürlich bei jeder Witterung.
Der Mieter kann zur Beweissicherung ein Protokoll anfertigen und Messgeräte aufstellen. Denn ohne Beweis des Mieters keine Mietminderung.
Messpunkt ist Raummitte und 1m über Boden.

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