Müllschlucker
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Müllschlucker
Der Vermieter ist berechtigt, die Müllschluckanlage im Haus stilllegen zu lassen und stattdessen Container oder Tonnen zur getrennten Hausmüllsammlung aufstellen zu lassen. (AG Berlin Lichtenberg, Az. 2 C 117/00, aus: GE 12/00, S. 815)