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Modernisierungsmaßnahme: Elektroanschluss

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Modernisierungsmaßnahme: Elektroanschluss

Werden die elektrischen Anschlüsse und Leitungen in der Mietwohnung so verstärkt, dass die Anschlusskapazitäten zunehmen und mehr Gebrauchsgeräte betrieben werden können, handelt es sich um eine Modernisierung. Das gilt auch, wenn in die Küche eine dreiphasige gleichgeerdete Leitung verlegt wird. (KG Berlin, aus: GE 1984, S. 757)

Die Verstärkung elektrischer Steigeleitungen stellt eine Modernisierung dar, weil der Mieter mehr Gebrauchsgeräte anschließen kann. Unwichtig ist, ob der Mieter auch mehr Geräte anschließen möchte. (LG Berlin, Az. 64 S 316/98, aus: NZM 1999, S. 1036)

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