gefragt von administrator am 30.11.1999
Mietvertrag mit unterschiedlichen Laufzeiten
Mietvertrag mit unterschiedlichen LaufzeitenSind in einem Formularmietvertrag über Wohnraum sowohl eine Befristung mit Ablaufdatum als auch Angaben über Kündigungsmöglichkeiten enthalten, so geht die unklare Formulierung zu Lasten des Vermieters, indem es ein unbefristeter Mietvertrag mit Kündigungsmöglichkeiten ist. (LG Gießen, Az. 1 S 529/95, aus: WM 2/98, S. 115; LG Frankfurt a/M, Az. 2/17 S 63/98, aus: WM 2/99, S. 114)
