gefragt von administrator am 30.11.1999

Gasversorgung

Gasversorgung

Wird infolge von Modernisierungsarbeiten die Gasversorgung der Wohnung unterbrochen und kann der Herd nicht benutzt werden, ist eine Minderung von 10 % gerechtfertigt. Fällt in der Heizperiode zudem die Heizung aus, ist eine Minderung von weiteren 70 % erlaubt. (LG Berlin, Az. 67 T 70/02, aus: MM 11/02, S. 35)
Stichwörter: gasversorgung

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