gefragt von administrator am 30.11.1999
Gasversorgung
GasversorgungWird infolge von Modernisierungsarbeiten die Gasversorgung der Wohnung unterbrochen und kann der Herd nicht benutzt werden, ist eine Minderung von 10 % gerechtfertigt. Fällt in der Heizperiode zudem die Heizung aus, ist eine Minderung von weiteren 70 % erlaubt. (LG Berlin, Az. 67 T 70/02, aus: MM 11/02, S. 35)
