gefragt von administrator am 30.11.1999

nebenkostenabrechnung 16 Monate nach Auszug -> verjährt.

Hallo,

ich bin am 31.03.2003 aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Hab auch schon Kaution und alles zurückbekommen. Für mich war das eigentlich erledigt mit der Wohnung.
Dach plötzlich Anfang Juli (9.7.04) bekomm ich eine Nebenkostenabrechnung für den abrechnungszeitraum 01.01.03 - 31.12.03. :evil:
Wonach bemißt sich der Abrechnungszeitraum denn nun?
Darf den der Vermieter festlegen wie er will oder muß die Nebenkostenabrechnung 12 Monate nach Auszug bei mir eingehen ?
Ist die Abrechnung verjährt oder nicht :?:

Schon mal besten Dank für nette Antworten *g* :D

Antworten

antwort von Oliver Curd am
Hallo,

das Auszugsdatum spielt keine Rolle, der Abrechnungszeitraum ist maßgebend.
Ihr Veremieter hat Ihnen die NK Abrechnung fristgerecht zukommen lassen.

mfg

O.C

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Keine Nebenkostenabrechnung bekommen
Nebenkostenabrechnung , Verrechnung mögich?
Auszug des Mieters
Nebenkostenabrechnung
Nebenkosten nach Auszug