gefragt von administrator am 30.11.1999

Dachausbau

Dachausbau

Wird der Dachboden ausgebaut und kommt es dabei zu erheblichen Beeinträchtigungen für die darunter wohnenden Mieter, ist eine Minderung von mindestens 20 % angemessen, mit detailliertem Lärmprotokoll sogar bis zu 33 %. (LG Berlin, Az. 62 S 421/00, aus: Tsp 08.12.2001, S. I 15; LG Berlin, Az. 63 S 54/00, aus: MM 6/02, S. 33)

Sind beim Dachausbau und der Fußbodengestaltung hinsichtlich Trittschalldämmung die Mindestbedingungen der DIN 4109 eingehalten worden, kann der darunter wohnende Mieter nicht die Miete mindern wegen plötzlich hörbarer Geräusche, die vor dem Dachausbau nicht zu hören waren. (LG Berlin, Az. 63 S 133/04, aus: GE 2004, S. 1096)
Stichwörter: dachausbau

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