Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Mieterwechsel / Heizkosten

Dem neuen Mieter einer Mietwohnung können keine Heizkostennachzahlungen abverlangt werden aus der Zeit vor seinem Mietverhältnis; denn der Abschluss eines Mietvertrages bewirkt keine Schuldenübernahme gemäß §§ 414, 415 BGB. (AG Berlin Tiergarten Az. 9a C 624/94)
Stichwörter: heizkosten + mieterwechsel

0 Kommentare zu „Mieterwechsel / Heizkosten”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.