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Mieterhöhung / Mietspiegel

Vergisst der Vermieter bei einer Erhöhung der Wohnungsmiete den Mietspiegel beizufügen oder für die Mieter problemlose Einsichtnahme vor Ort zu ermöglichen, so ist das Zustimmungsverlangen unwirksam. (AG Wetter, Az. 8 C 237/96, aus: WM 4/97, S. 227)

Verweist der Vermieter bei der Mieterhöhung auf ein falsches Feld im Mietspiegel, wird das Mieterhöhungsverlangen unwirksam. (LG Berlin, Az. 65 S 235/98, aus: MM 12/99, S. 3 8)
Fall: Der Vermieter ordnete die Wohnung in das Feld mit Sammelheizung ein, obwohl die Wohnung über keine Sammelheizung verfügt. Das Gericht erklärte die Mieterhöhung für formal unwirksam.
Anmerkung: Frühere Urteile ließen die Mieterhöhung wirksam. Verwies der Vermieter versehentlich auf ein falsches Feld im Mietspiegel und konnte der Mieter den Fehler ohne weiteres erkennen, blieb die Mieterhöhung nach § 2 MHG (§§ 558 - 558e BGB neu) wirksam. (LG Berlin, Az. 65 S 129/89, aus: GE 1989, S. 1121; LG Berlin, Az. 67 S 61/90, aus: GE 1990, S. 1257; LG Berlin, Az. 29 S 100/89, aus: MM 1991, S. 127)

Wird die Miete auf Grundlage eines gültigen Mietspiegels erhöht und kommt es anschließend zum Prozess, weil der Mieter der Erhöhung nicht zustimmt, so ist im Prozess der Mietspiegel zu berücksichtigen, der Grundlage der Erhöhung war. Auf ein zwischenzeitlich veröffentlichten neuen Mietspiegel muss der Vermieter nicht Bezug nehmen. (LG Berlin, Az. 62 S 303/03, aus: GE 2004, S. 626)

Erfolg die Mieterhöhung mit Hinweis auf die ortsüblichen Vergleichsmieten im Mietspiegel, so ist der Mietspiegel heranzuziehen, der zum Zeitpunkt, zu dem die Mieterhöhung wirksam werden soll, bereits gültig ist. (LG Berlin, Az. 63 S 367/02)

Soll die Miete einer Wohnung mit Außentoilette erhöht werden, kann der Mietspiegel nicht herangezogen werden, weil er keine vergleichbaren Wohnungen enthält. Wird dennoch mit Bezug auf den Mietspiegel die Miete erhöht, ist das Mieterhöhungsbegehren unwirksam. (LG Berlin, Az. 67 S 190/04, aus: GE 2005, S. 675)
Anmerkung: Zur Begründung können in diesem Fall nur drei Vergleichswohnungen oder ein Gutachten angegeben werden.
Stichwörter: mietspiegel + mieterhöhung

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