gefragt von administrator am 30.11.1999

Versammlungsbeschluss kann trotz Einberufungsmängeln wirksam

Versammlungsbeschluss kann trotz Einberufungsmängeln wirksam sein

Zur Gültigkeit des Eigentümerbeschlusses ist es erforderlich, dass der Beschlussgegenstand bei der Einberufung bezeichnet ist. Zur Versammlung müssen auch alle Wohnungseigentümer geladen werden. Wird gegen diese Regelungen verstoßen, führt dies grundsätzlich zur Anfechtbarkeit der in der Versammlung gefassten Eigentümerbeschlüsse. Der Beschluss der Eigentümerversammlung ist trotz der Einberufungsmängel ausnahmsweise gültig, wenn er auch ohne Vorliegen der Mängel beschlossen worden wäre.

Darauf weist das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) in einer aktuellen Entscheidung hin. Im entschiedenen Fall hatten sich die Eigentümer in der Versammlung ausgiebig mit dem Beschlussgegenstand befasst und diesen anschließend einstimmig beschlossen. Deshalb könne davon ausgegangen werden, dass die Wohnungseigentümer den angefochtenen Beschluss in gleicher Weise auch ohne die Mängel der Einberufung gefasst hätten (BayObLG, 2Z BR 96/02).

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Kündigungsfrist trotz Nachmieter
Kündigen trotz Mietvertrag auf Zeit???
Abrechnung Wasser trotz Wohnungswasserzähler nach Personen !
Kündigung des Mietvertrages trotz Mindestmietzeit möglich??
[b]Renovierung trotz kurzer Mietzeit?[/b]