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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich hab da mal ein Problem:

Mein Vermieter hat mir am 09.12.05 eine Nebenkostenabrechung vorgelegt für 9,5 Monate. Darauf steh, ich muss 750 € nachzahlen. Alles schön und gut. Die Abrechung hat er gemacht und da stehen nur die Beträge für Strom, Wasser, etc. darauf. Also kein Umlageschlüssel oder so. Ich soll das Geld bis zum 20.12.05 zahlen, da ich am 31.12.05 ausziehe. Jetzt ist am 21.12.05 eine Dame von einer Firma gekommen und hat die Zählerstände abgelesen. So das heißt es wird eine endgültige Abrechung gemacht, die ich dann im Februar bekomme. Muss ich jetzt die 750 € gleich zahlen, oder erst im Februar, wenn die richtige Abrechung kommt? Mein Vermieter hat gemeint, wenn die richtig Abrechung kommt, verrechnet er das mit den 750 € und gibt mir das, was ich evtl. zuviel gezahlt habe wieder raus, oder ich muss nochmal nachzahlen. Ist das rechtens?

Bitte dringend Hilfe, der Vermieter sitzt mir im Nacken.

3 Kommentare zu „Nebenkostenabrechung geschätzt”

Susanne Experte!

Handelt es sich um die Abrechnung 2005? Und damit um den Abrechnungszeitraum 01.01.-31.12. ?
Da der Abrechnungszeitraum noch nicht abgeschlossen ist und das ganze auf Schätzwerten beruht, kannst Du der Abrechnung widersprechen. Wenn der Umlageschlüssel nicht erkennbar ist, liegt ggf. noch ein Formfehler vor.

gracelelly

Ja dir Abrechung ist von 2005. Ich bin am 15.03.05 eingezogen.
Wenn ich mir jetzt die Unterlagen geben lassen möchte, kann er das ja rein theoretisch gar nicht tun, da er die endgültige Abrechung ja noch gar nicht hat, oder?! Ich habe eben keine Lust 750 € zu zahlen (was mir echt zu hoch vorkommt) und später muss ich dann meinem Geld hinterherrennen.
Was muss ich nun tun?

Susanne Experte!

Schriftlich aus o.g. Gründen widersprechen. Auf der sicheren Seite bist Du natürlich, wenn Du mit der ganzen Angelegenheit zum Ra gehst .

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