gefragt von administrator am 30.11.1999
Kündigungsfrist
Hallo,ich wollte diesen Monat meinen Mietvertrag kündigen, doch bin ich mir nun nicht ganz sicher ob die Frist 3 Monate oder eben doch 6 Monate beträgt.
Hier mal der Absatz aus meinem Mietvertrag:
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§Mietzeit
Das Mietverhältnis beginnt am 01.04.2005 und endet am 31.02.2007. Das Mietverhältnis ist beidseitig kündbar zum 30. eines Kalendermonats unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten.
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Greift hier auch die Kündigungsfrist von 3 Monaten?
Dank euch im Vorraus für eure Hilfe!
gruß Marco
Antworten
antwort von Susanne am
Auch für Deinen Vertrag gilt seit 01.06.2005 die 3 monatige Frist.
antwort von Mammut am
Hallo Susann,kannst du mir sagen wo ich diese Regelung nachlesen kann (Präzedenzfälle oder so). Ein Kollege ist der Meinung das ich die 6 Monate einhalten muss, da diese expliziert im Vertrag vereinbart wurden. Des weiteren ist es ja in gewisser auch ein "Zeitmietvertrag"! Wäre nett wenn du mir sagen könntest woruf ich mich berufen kann!
Danke und Gruß,
Marco
