gefragt von administrator am 30.11.1999

Gebäudeversicherung und Grundsteuer

Im Mietvertrag ist der Punkt Gebäudeversicherung und Grundsteuer durchgestrichen der Mietvertrag ist 19 Jahre alt, nun verlangt er ohne vorherige ankündigung diese Gebäudeversicherung und Grundsteuer. Meine Frage ist das Rechtens?

Antworten

antwort von Susanne am
Nein, auf Grundlage des MV kann der VM das nicht verlangen, das wäre eine einseitige Änderung des MV der der Mieter nicht zustimmen muss.
Abgerechnet werden können nur die aufgezählten Positionen.

antwort von sonaar am
Hallo,

wir bewohnen eine 125 m² Wohnung in einem 4 Familienhaus. Es befinden sich 7 Heizkörper in der Wohnung, die über Fernwärme laufen. Vor einer Woche haben wir eine Nachzahlung-Mitteilung über € 700..- erhalten !!! Lt. Abrechnug sollen wir 18053 Verbrauchseinheiten verbraucht haben. In der Wohnung funktionnieren allerdings nur 3 der Heizkörper richtig. Eine heizt nur teilweise. Wir können dies nicht verstehen. Auf Anfrage beim Vermieter haben wir angefragt ob die Anlage regelmässig gewartet wurde..als Antwort erhielten wir nur die lapidare Antwort : Preise sind angestiegen. Alle Wohneinheiten haben horrente Nachzahlungen vorliegen...Als Beispiel...Eine Wohnung unter uns lag der Verbrauch bei 4500 Einheiten.....

Ich brauche echt Hilfe !! Was können wir tun

P.S: Die ganze Anlage wurde vom Vermieter in Eigenregie montiert, installiert

Danke

Gruss

Familie Darvich

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