gefragt von administrator am 30.11.1999

Beteiligung des Mieters an Reparaturen im Mietobjekt

Hallo Forum!
Ich vermiete eine Eigentumswohnung. Der derzeitige Mieter macht mir Stress! Es geht um die Beteiligung an den Reparaturkosten für einen defekten Stellmotor der Fußbodenheizung.

Im Mietvertrag steht, dass der Mieter Kosten bis zu 50,- Euro je Einzelreparatur zu tragen hat bis maximal 150,- Euro im Jahr.

Im aktuellen Fall belaufen sich die Kosten auf 79,- Euro. Meinen Teil (29,- Euro) habe ich an den Handwerker bezahlt, der Mieter weigert sich, seine 50,- Euro zu zahlen und interpretiert den Passus im Mietvertrag so, dass er nur Kosten bis 50,- Euro Rechnungssumme zahlen müsse!

Meine Lesart ist aber die, dass hier 50,- Euro Eigenbeteiligung gemeint sind!

Meine Fragen:

1. Gehören Reparaturen an Elementen der Heizungsanlage überhaupt zu den Teilen, an denen der Mieter beteiligt werden kann?

2. Welche Interpretation des zitierten Passus aus dem Mietvertrag ist korrekt??

Wer kann mir Hilfestellung geben?

yogibaer

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