gefragt von administrator am 30.11.1999

Vorzeitiger Auszug

Hallo!

Mich würde interessieren welche Rechte ein Mieter noch hat, der schon eine neue Wohnung bezogen hat, die alte Wohnung aber noch bezahlt (Miete+Nebenkosten).

Der Strom ist schon abgemeldet und jetzt frage ich mich, ob das kein Durcheinander gibt, wenn man mal in die Wohnung muß, die ich noch bezahle.
Es hat jemand gemeint, was ich in der Wohnung noch wolle, wenn doch sogar der Strom abgemeldet ist und eventuell auch bald die Nebenkosten entfallen, also ab September bis zum Ende der Kündigungsfrist nur noch die Miete gezahlt wird.

Muss ich irgendetwas beachten, um keinen Stress mit dem Vermieter zu bekommen.
Falls ich noch einmal in die Wohnung muss und eventuell Wasser oder Strom verbrauche, nach der Nebenkosten-Abmeldung, bekomme ich dann die Rechnung präsentiert ???.

Mfg

Karo
Stichwörter: auszug + vorzeitiger

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