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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe meinen Mietvertrag gekündigt und bin bereits ausgezogen. Die Mietzahlung läuft vertragsgemäß noch 2 Monate weiter. Nun hat mein Vermieter, statt sich an die Nachmieterregelung, die vertraglich vereinbart war, zu halten, einen Makler engagiert, um die WEitervermietung zu regeln.
Beide gemeinsam - Makler und Vermieter - verlangen nun, dass ich die Schlüssel für eventuelle Besichtigungen übergebe und der Makler allein mit den Interessenten sich das Objekt anschauen kann.
Meine Frage:
Bin ich nach Schlüsselübergabe dann überhaupt noch zur Mietzahlung verpflichtet? Schließlich kann ich dann die Mietsache noch nicht einmal mehr betreten.
Danke für die Info!

1 Kommentar zu „Mietzahlung nach Schlüsselübergabe”

FischkoppStuttgart Experte!

Sie müssen dem VM den Schlüssel nicht geben. Sie haften dann ja auch für Schäden, die durch betreten der Wohnung entstehen.
Bestehen sie auf ein Übergabeprotokoll.

Die Termine muss der VM [b:2456a]einige Tage vorher [/b:2456a]abklären[/color:2456a]. Am besten sie einigen sich je nach erscheinen der Annonce über einen Termin. Bei mir waren die Termine z.B. Mittwoch 16:00-19:00 und Samstags 14:00-16:00.

Machen sie Termine aus. Sie haben eine Mitwirkpflicht! Aber der VM kann keine jederzeitmöglich Betretung verlangen.

Sie sind NOCH immer Mieter und SIE zahlen Miete, also muss man SIE FRAGEN und nicht einfach entrechten.

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