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Betrieb ohne Betriebsrat

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Betrieb ohne Betriebsrat

Vor Kündigung Anhörung

In einem Betrieb ohne Betriebsrat hat der Arbeitgeber vor einer Kündigung den/die ArbeitnehmerIn zu hören. Das erfordert der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Diese Verpflichtung ergibt sich auch aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit des/der Arbeitnehmers/in, sowie aus den Grundrechten auf Menschenwürde und auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.

Arbeitsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 26. Juni 1998 - 1 Ca 3473/97
Stichwörter: betriebsrat + ohne + betrieb

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