gefragt von administrator am 30.11.1999
Verweisung auf Tarifvertrag gilt
Verweisung auf Tarifvertrag giltWird in einem Arbeitsvertrag in Sachen Urlaub auf die einschlägigen tariflichen Bestimmungen verwiesen, so gelten sämtliche Tarifregelungen zum Urlaub. Das schließt auch das tariflich zu zahlende Urlaubsgeld ein.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17. November 1998 – 9 AZR 584/97
