gefragt von administrator am 30.11.1999

Wasserschaden + Schimmel

Durch das Unwetter vor 2 Wochen (18.07.) befand sich meine Wohnung unter Wasser. Der Teppichboden, den ich in der ganzen Wohnung habe, fing an zu stinken und nach 2 Tagen haben sich in manchen Ecken 3-4 cm große Pilze gezeigt. Nach einer Woche habe ich ich von den Vermieter die Erlaubnis bekommen, den Tepich zu entfernen (habe selbst gemecht).

Obwohl ich mit dem Vermieter mehr mals gesprochen habe und er mir versprochen hat, den Boden zu renovieren, passiert seit einer Woche überhaupt nichts. Zurzeit wohne ich auf einen Beton-Boden, habe überall Staub usw.

Kann ich von den Vermieter eine Mienderung der Miete fordern? Wenn ja dann wie viel %?

Vielen Dank für Eure Hilfe
Ben
Stichwörter: schimmel + wasserschaden

Antworten

antwort von FischkoppStuttgart am
Sie können von 20% (LG Hamburg, WM 1988,353) bis 50% die Miete Kürzen (AG Leverkusen, WM 1980 S163)
Achten sie darauf, das sie Ihren Schaden, Möbel, etc auch bezahlt bekommen.
Fragen sie bei IHRER Versicherung nach, wer Haftet! ! !
Wenden sie sich ggf. an einen Anwalt oder Mieterbund.

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