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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo liebes Forum!
Ich bin ein Leihe in Sachen Mietrecht und suche hier einen Rat! Folgendes Problem:
Wir haben eine DHH vermietet und da der Mieter sehr unregelmäßig zahlt(Mietzahlungen kommen mal einen Monat gar nicht mal kommen 1 1/2 u.s.w), haben wir dem Mieter Fristgerecht zum 31.01.2006 gekündigt. Jetzt möchte die Partei der anderen DHH hälft gerne unsere DHH kaufen, wir kommen aber nicht in unser Haus, da der Mieter sämtliche schriftlich eingereichten Besichtigungstermine nicht beantwortet und auch nicht im Haus ist!
Habe ich als Vermieter ein Besichtigungsrecht? Wie kann ich dieses einfordern wenn der Vermieter nicht reagiert?
Was ist wenn der Mieter nicht zum Kündigungstermin die Wohnung räumt? Welche Schritte sind die Nächsten?
Der Mieter ist z.Z noch eine Monatsmiete im Rückstand und er lebt alleine in diesem Haus, also keine Kinder u.s.w!

Wie ist weiter zu verfahren?

Danke für Eure Antworten!!
:wavey:
Stichwörter: bekomme + dhh + mieter

1 Kommentar zu „Wie bekomme ich den Mieter aus der DHH”

Susanne Experte!

Das Besichtigungsrecht kann nur gerichtlich eingeklagt werden. Es sind also die gleichen Schritte, wenn er nicht fristgerecht auszieht: sucht Euch einen guten Rechtsanwalt für Mietrecht!!!

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